Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 ALLGEMEINES
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit der Agentur Pearls-Group GmbH.
Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 ANGEBOTE
Mit der Auftragserteilung an die Agentur Pearls-Group GmbH, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und der Agentur Pearls-Group GmbH zurückzutreten. Dies gilt nicht bei Mediaaufträgen.
Die Angebote der Pearls-Group GmbH beruhen – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – auf einem Projektstundensatz von 140 Euro (125 Euro für Vertragskunden) sowie auf einem Stundensatz für die Geschäftsführung von 225 Euro.

Die Agentur erhält von ihren Kunden für die erfolgreiche Vermittlung von Kontakten, die in geldwerte Kooperationen und anderweitigen, wirtschaftlich bewertbare Vertragsverhältnisse münden, eine handelsübliche Provision.

§ 2.1 VERTRAGSABSCHLUSS
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
§ 3 RECHTE DRITTER, DATENSICHERHEIT UND INHALTE
Der Kunde stellt die Agentur Pearls-Group GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/ oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Die Agentur Pearls-Group GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Wir nehmen keine Aufträge an, die pornografische, rassistische oder Gewalt verherrlichende Inhalte beinhalten sollen. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.
§ 4 GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ
Der Agentur Pearls-Group GmbH übergebenen Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich die Agentur Pearls-Group GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Insbesondere besteht absolute Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritter über die vermittelten Konditionen von Mediavolumina.
§ 5 LEISTUNGEN, HAFTUNG, SCHADENERSATZ
Unsere Dienstleistung besteht aus der Erstellung von Kommunikationskonzepten, Vermittlung von Sponsoringplattformen sowie Mediavolumina.
§ 5.1 ERSTELLUNG DER MARKETING-/SPONSORINGKONZEPTE UND STRATEGISCHE MEDIAPLANUNG
Die Erstellung der Marketing-/Sponsoringkonzepte erfolgt durch die Agentur Pearls-Group GmbH nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für die Wirkung der Kampagne. Gleiches gilt für strategische Mediaplanung, die wir für Kunden gesondert anbieten und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche zur Verfügung stellen.
Die Agentur Pearls-Group GmbH ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet die Agentur Pearls-Group GmbH nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Agentur Pearls-Group GmbH eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Agentur Pearls-Group GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Die Agentur Pearls-Group GmbH ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
§ 5.2 © COPYRIGHT 2013
Die Inhalte von Präsentationen sind, sollte keine Beauftragung in Form eines Vertrages zwischen dem Kunden und der Pearls-Group GmbH zustande kommen, in Bezug auf Strategie, Konzeptideen, Texte, Slogans und grafische Darstellungen (Bild und CD), als ‘persönliche geistige Schöpfung’ nach § 2 UrhG zu betrachten. Die vorliegende Präsentation der Pearls-Group GmbH ist unter Bezugnahme des § 18 UWG vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sie verbleiben dort mit Urheber- und Nutzungsrechten auch dann, wenn für die Präsentation ein Honorar gezahlt wurde.
Die Verwirklichung von Ideen und Ideenansätzen ist nur mit vorheriger vertraglicher Vereinbarung mit dem Rechteinhaber möglich. Die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger eines Konzeptes haftet bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe an Dritte für daraus entstehenden Schaden.
Weiterhin verpflichtet sich der Empfänger, im Falle der Realisierung auch nur von Teilen des Konzepts, zur Zahlung einer marktüblichen Lizenz- bzw. Beratungsgebühr. Sollte über diese Summe keine Einigkeit erzielt werden können, erklärt sich der Empfänger einverstanden, die Höhe der Gebühr durch einen von der Handelskammer München zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer/ Sachverständigen feststellen zu lassen. Sollten die präsentierten Ideen und Konzepte nicht entsprechend dem Vorschlag verwendet und vollständig abgegolten werden, so ist die Pearls-Group GmbH berechtigt Inhalte der Präsentation anderweitig zu verwenden.
§ 5.3 NUTZUNG VON AUFTRÄGEN UND PROJEKTEN ZUR EIGENWERBUNG
Pearls Group ist berechtigt sämtliche beauftragen und abgewickelten PROJEKTE als Referenz zu nutzen und den KUNDEN als Referenzkunden zu nennen. Pearls Group darf die Arbeitsergebnisse samt Projektbeschreibung umfassend zum Zwecke der Eigenwerbung nutzen (inklusive der Nutzung auf Social Media Kanälen). Zu diesem Zweck räumt der KUNDE der Pearls Group ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung seiner Unternehmenskennzeichen und Marken (z.B. Logo, Wort- und/oder Bildmarke) ein. Der Kunde kann die Berechtigung jederzeit schriftlich gegenüber der Pearls Group widerrufen.
§ 6.1 WERBEAUFTRÄGE UND MEDIAVOLUMINA
Werbeaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen (Vertragsjahr). Ist im Rahmen eines Werbeauftrages das Recht zum Abruf einzelner Werbeeinheiten eingeräumt, so ist der gesamte Auftrag innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln. Bei Stornierung von Werbeaufträgen behält sich die Agentur Pearls-Group GmbH vor, eine Stornogebühr von 50% des jeweiligen Nettovolumens in Rechnung zu stellen.
§ 6.2 ERWEITERUNG VON WERBEAUFTRÄGEN UND MEDIAVOLUMINA
Bei Werbeaufträgen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten oder der unter 6.1 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus, weitere Werbeausstrahlungen bzw. –Platzierungen im Rahmen der Konditionen zu beauftragen.
§ 7 RÜCKTRITTSERSUCH
Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung der Agentur Pearls-Group GmbH vor der ersten Ausstrahlung bzw. Platzierung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an die Agentur Pearls-Group GmbH gerichtet werden und spätestens 2 Wochen vor der vorgesehenen Erstausstrahlung bei der Agentur Pearls-Group GmbH eingehen. Auch bei Einhaltung der genannten Frist besteht auf die Zustimmung der Agentur Pearls-Group GmbH kein Anspruch. Bei kurzfristig disponierten Aufträgen besteht keine Rücktrittsmöglichkeit.
§ 8 UNWIRKSAMKEIT VON AGB-BESTANDTEILEN
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit als möglich entsprechen.
Stand 31. März 2020
Pearls-Group GmbH, Balanstr. 73, 81541 München